Das neue Heizungsgesetz.
Wärme wird grün. Jetzt bis zu 70% Förderung erhalten.
Im Überblick
Antragsstellung über die KfW:
Die technische Antragsstellung für die neue Heizungsförderung läuft ab diesem Jahr über die KfW. Voraussichtlicher Beginn ist der 27. Februar 2024 und gilt zunächst nur für private, selbst nutzende Eigentümer für ein Einfamilienhaus, das als alleiniger oder Hauptwohnsitz dient.
Wärmepumpen für die Sanierung
Setzen Sie in der Sanierung auf tecalor-Wärmepumpen und sichern Sie sich eine Förderung von bis zu 70 %*. Bezuschusst werden nicht nur Kauf und Installation der Wärmepumpe.
Höchster Komfort dank Invertertechnik bei der Luft-Wasser-Wärmpumpe TTL 9.6. Mit geringen Betriebsgeräuschen und Vorlauftemperaturen von bis zu +65 °C ist die TTL 9.6 perfekt für die Sanierung. Wenn damit eine alte Gas-,Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird, fördert der Staat die Investitionskosten mit bis zu 70 %.
* Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Alle Aussagen u.a. zu Förderbedingungen und Förderhöhe sind unverbindlich. Das BAFA und die KfW entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Stand: 01.01.2024, Änderungen vorbehalten.